1993-05-062020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261993https://orlis.difu.de/handle/difu/82396Das Land gewährt Schulträgern zur Schaffung notwendiger Schulräume Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 Landeshaushaltsordnung von Mecklenburg-Vorpommern (VV-LHO). Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der im Landeshaushaltsplan veranschlagten Mittel und nach dem Landesinteresse am jeweiligen Bauvorhaben. Die Schulbaurichtlinie wird im Wortlaut wiedergegeben. (-y-)Richtlinie für die Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen des Landes für Schulbauten. Schulbaurichtlinie SchBauRL.ZeitschriftenaufsatzI93010458SchulbaurichtlinieSchulbauRaumbedarfBemessungsgrundlageKostenschätzungVerfahrensablaufTurnhalleRaumprogrammFörderungsrichtlinieSchuleBildung/KulturLandeshaushaltsordnungZuwendungVoraussetzungDIN 276SchulraumRaumzuordnungKostendatenFlächendaten