Jäger, Wolfgang1995-12-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950935-7688https://orlis.difu.de/handle/difu/89581Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 - "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" Ausgabe September 1991, haben in der Praxis zur Vereinheitlichung des Schutzniveaus geführt. Mit der Neufassung im März 1995 sollten Auslegungsprobleme bei Anwendern und Aufsichtsbehördern beseitigt werden, die insbesondere Verfahren im Umgang mit Asbest bei niedriger Exposition betreffen. Wenn eine Asbestfaserkonzentration von 15000 Fasern je cbm unterschritten wird, also eine Arbeit bei geringer Exposition vorliegt, kann bei unter zweistündiger Dauer dieser Arbeit auf eine Schleuse verzichtet werden. Bei umfangreicheren Arbeiten sind bis zu 4 Kammerschleusen erforderlich. Jedoch setzt die Entscheidung hierüber neben sachkundigem Personal auch geeignete Meßtechnik voraus. Dies gilt auch für die Deponierung von Asbestabfällen.Neuheiten in der Asbestsanierung. TRGS 519 neu gefaßt.ZeitschriftenaufsatzI95040852AsbestArbeitsschutzAbbruchAbfallSchleuseZulassungLuftführungDeponieSanierungGefahrstoffAbschottungMaßnahmeAnzeigepflichtAtemschutzSchutzkleidung