Mayer, Christoph2018-04-242020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520180931-0983https://orlis.difu.de/handle/difu/248684Seit ihrem Inkrafttreten am 13.5.2017 ermöglicht die Vorschrift des § 13b BauGB unter bestimmten Voraussetzungen die Aufstellung von Bebauungsplänen für ökologisch sensible Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren. Im Gegensatz zum Regelverfahren erfordert das beschleunigte Verfahren - unter anderem - weder die Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) noch die Befolgung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ la Abs. 3 BauGB). Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag die ökologischen Nachhaltigkeitswirkungen des § 13b BauGB. Dabei wird nicht nur auf die Rechtsfolgen, sondern auch auf den Anwendungsbereich dieser Vorschrift eingegangen. Es wird gezeigt, dass § 13b BauGB im Ergebnis eine ökologisch nicht-nachhaltige Rechtsnorm darstellt.§ 13b BauGB - Überlegungen zur ökologischen Nachhaltigkeit einer jungen Rechtsnorm.ZeitschriftenaufsatzDM18032628BaurechtStädtebaurechtUmweltschutzBebauungsplanAußenbereichBaugesetzbuch -BauGB-GesetzesänderungBeschleunigtes VerfahrenUmweltprüfungNachhaltige EntwicklungPlanungserleichterung