1986-07-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/523919Das Urteil prüft die Vereinbarkeit des § 50 Abs. 2 Satz 1 Landschaftsgesetz NW unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und hinsichtlich der vom Bundesgesetzgeber erlassenen einschlägigen Bundesgesetze. Amtlicher Leitsatz: Eine landesgesetzliche Regelung, nach der das Reiten im Walde nur auf hierfuer gekennzeichneten Wegen erlaubt ist, ist als Verbot mit Bundesrecht vereinbar. Entgegen der Ansicht der Revision wird festgestellt, dass § 50 Abs. 2 Satz 1 LG NW mit § 27 BNatSchG im Einklang steht und auch nicht die von der Revision geltend gemachten Grundrechtsverletzungen bestehen. (-y-)BundesnaturschutzgesetzWaldschutzNaturschutzLandschaftspflegeRechtsprechungWaldwegReitwegLandschaftsgesetzBundeswaldgesetzNaturschutzBundesverwaltungsgericht. BVerwG, Urteil v. 31.5.1985 - 4 C 14 und 15.82.Zeitschriftenaufsatz107244