Thym, Daniel2018-10-302020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520180038-884Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/245885Im liberalen Verfassungsstaat werden Veränderungen häufig als lineare Fortschrittsgeschichte von der Staatensouveränität zu den Menschenrechten erzählt. Eine solche binäre Kodierung übersieht im Fall des Migrationsrechts, dass sich dessen Zielrichtung zugleich inhaltlich verschob. Diese Veränderungen zeigt der Beitrag für die Bundesrepublik anhand einer Abfolge von drei idealtypischen Leibildern, die die Rechtsentwicklung mit kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschungsergebnissen verknüpfen. Während unter dem Grundgesetz anfangs das souveränitätsbasierte "Fremdenrecht" fortwirkte, das Ausländer dauerhaft als Gäste behandelte hatte, setzte bald ein Wandel ein, der spätestens mit dem Daueraufenthalt eine prinzipielle Gleichbehandlung gewährte, aber keine Vollzugehörigkeit im rechtlichen und identifikatorischen Sinn umfasste. Es entstand eine "Denizenship" als Zwischenstatus, dessen Antriebsgründe zugleich verdeutlichen, dass seit der Jahrtausendwende ein erneuter Wandlungsprozess einsetzte, der Ausländern auch die rechtliche und identifikatorische Zugehörigkeit eröffnete und damit den Übergang zur "Bürgerschaft" (citizenship) markierte. Während die Denizenship dem liberalen Skript einer schrittweisen Gleichstellung folgte, öffnet die Bürgerschaft das Migrationsrecht für im weitesten Sinn republikanische Deutungen, deren Reichweite und Zielrichtung umstritten bleiben.Vom "Fremdenrecht" über die "Denizenship" zur "Bürgerschaft". Gewandeltes Selbstverständnis im deutschen Migrationsrecht.ZeitschriftenaufsatzD1809349GesellschaftsordnungAusländerIntegrationStrukturwandelMigrantAusländerrechtMenschenrechtBürgerschaftGleichstellung