Dauner-Lieb, BarbaraDötsch, Wolfgang2004-07-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520041439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/128747Der Beitrag beschäftigt sich mit einer höchst praxisrelevanten und schon zum alten Recht umstrittenen Frage: Es geht um die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Bestellers zur Beseitigung eines Sachmangels in den Fällen, in denen die Voraussetzungen der Aufwendungsersatzregelung in § 637 BGB n.F. - die an die Stelle des § 633 III BGB a.F. getreten ist - bzw. des Schadenersatzes statt der Leistung nach §§ 634 Nr.4, 280, 281 BGB - die an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB a.F. getreten sind - im Zeitpunkt der vom Besteller vorgenommenen Handlung (noch) nicht vorgelegen haben. Schien diese Problematik eigentlich schon Ende der sechziger Jahre (zumindest für die werkvertragliche Praxis), durch den BGH geklärt, droht dem weitgehenden Konsens heute wieder Gefahr aus dem Kaufrecht, das durch die Schuldrechtsreform und die Nominierung eines allgemeinen Nacherfüllungsanspruchs in § 439 BGB tendenziell an das Werkvertragsrecht angenähert wurde. Die Verfasser analysieren die Rechtslage und plädieren für ein Festhalten an der bisherigen Linie des BGH. difu§ 326 II BGB (analog) bei der Selbstvornahme?ZeitschriftenaufsatzDC4415BaurechtGewerbeBaugewerbeBebauungBauleistungBaumangelSchadenersatzAuftraggeberMängelbeseitigungRechtsunsicherheitRechtslageSelbstvornahme