Kupsch, Wolf Dietrich1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261972https://orlis.difu.de/handle/difu/438114Aus der Entwicklung von Verfassung und Verfahrensmodus des Gerichtes auf dem Leineberge vom 14. bis zum 18. Jahrhundert läßt sich der zunehmende Ausbau der landesherrlichen Gewalt ablesen. Die Entwicklung von landesherrlichen Ordnungen und die Ausweitung des Wrogengerichtsverfahrens drängen das Zivilverfahren zugunsten des staatlichen Anklagemonopols zurück, bis im 18. Jahrhundert die Gerichte nur noch für Untersuchung und Vollstreckung zuständig sind. Ein besonderes Verfahren qalt für Göttinger Delinquenten. Durch die Mitwirkung des Göttinger Rates bei der Bestimmung der Strafart wurde die Stadt für die fehlende Blutgerichtsbarkeit entschädigt.RechtsprechungStadtgeschichteGeschichteRechtsgeschichteGerichtsgeschichteDas Gericht auf dem Leineberge vor Göttingen. Geschichte eines herzoglichen Landgerichts.Monographie013031