1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/474597Für den Fall, dass der Bebauungsplan nur Grundflächen und Baumassen festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 2,8 gilt (wie Urteil des Senats vom 26.1.1979 - BVerG 4 C 61. 75 u.a. - BVerwGE 57,240,248). In welcher Weise der Ortsgesetzgeber gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke sowie Grundstücke in Kerngebieten bei der Verteilung des Erschließungsaufwands stärker belastet als andere Grundstücke, steht in seinem weiten Ermessen. rhBundesbaugesetzErschließungsrechtVerteilungsmaßstabGeschossflächenzahlBaumassenzahlRechtsprechungBVerwG-UrteilBBauG § 131 Abs.3, BauNVO § 17 Abs.1. BVerwG, Urteil vom 7.3.1980 - 4 C 40.80, Koblenz.Zeitschriftenaufsatz055774