2002-07-172020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47083Wird eine zunächst rechtswidrige Heranziehung zum Erschließungsbeitrag durch Nachholen einer Zustimmung gem. § 125 Abs.2 BauGB (ohne Rückwirkung) "geheilt", so gebietet die Billigkeit regelmäßig einen Verzicht auf die Aussetzungszinsen, die auf die Zeit bis zum "heilenden" Ereignis entfallen. OVG NRW, Urteil vom 23.11.2001 - 3 A 1928/98. difuHeilung eines Erschließungsbeitragbescheids.ZeitschriftenaufsatzDC2972GebührGemeindeErschließungsbeitragHeilungRechtswidrigkeitBeitragsbescheidVerzinsung