Sieber, Werner1984-04-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261968https://orlis.difu.de/handle/difu/504741Die wichtige Rolle der Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur in der DDR wurde durch den VII. Parteitag der SED bekräftigt und in der Verfassung der DDR (vor allem Art. 18, im Zusammenhang mit Art. 25, 41 und 43) deutlich gemacht. Bei der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens in der Stadt besteht eine besondere Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe für das systematische Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen, die differenziert für jedes Organ (Tagung der Stadtverordnetenversammlung, Rat, Stadtrat und Abteilungsleiter für Kultur, Ständige Kommission für Kultur) zu betrachten ist. Im zweiten Teil der Abhandlung wird die Prognose und langfristige Planung kultureller Prozesse durch die örtlichen Organe erörtert, wobei viele verschiedene Aspekte (so etwa die Erarbeitung konkreter perspektivischer Zielstellungen, die Nutzung der Naherholungszentren, die Erhöhung des nationalen und internationalen Ansehens der DDR sowie die Aufgabenabgrenzung zwischen Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden) eine Rolle spielen. chb/difuStadtverordnetenversammlungVolksvertretungSozialismusKulturpflegeKommunale VertretungskörperschaftKommunalrechtKulturBildung/KulturAllgemeinÖrtliche Volksvertretungen und sozialistische Kulturentwicklung. Die Planung und Leitung des geistig-kulturellen Lebens durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte.Monographie087265