Locher, Matthias2000-09-282020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520003-428-09680-0https://orlis.difu.de/handle/difu/54134Abfällen aus der industriellen Produktion kommt sowohl wegen der anfallenden Mengen als auch wegen der Gefährlichkeit der Sonderabfälle abfallwirtschaftlich eine besondere Bedeutung zu. Die Pflichten zur Schaffung abfallarmer Produktionsverfahren und zur Verwertung der bei der Produktion angefallenen Abfälle ergeben sich erst aus einem Ineinandergreifen von KrW-/AbfG und BImSchG. Der Abfallbegriff als Anknüpfungspunkt sowohl der Bestimmungen des Abfallrechts als auch der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften wird untersucht. Die Abgrenzung zwischen Abwasser und Abfällen, die Bedeutung des Europäischen Abfallkataloges sowie die Systematik und Auslegung der Entledigungstatbestände wird betrachtet. Die Betreiberpflichten des BImSchG und die Erzeuger- und Besitzerpflichten des KrW-/AbfG werden einander zugeordnet. Die Abgrenzung zwischen Vermeidung und anlageninterner Verwertung, der Inhalt der immissionsschutzrechtlichen Verwertungspflicht sowie die Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wird erörtert. Ausgehend von einem anlagenbezogenen Verständnis der immissionsschutzrechtlichen Pflichten wird der Regelungsgehalt des § 9 KrW-/AbfG bestimmt, wobei insbesondere die Gesichtspunkte der Regelungskonkurrenz zwischen Betreiber- und Erzeugerpflichten, der Beachtung abfallrechtlicher Maßstäbe im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen und der Bindungswirkung von Entscheidungen untersucht werden. goj/difuProduktionsverantwortung. Die Pflichten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei der industriellen und gewerblichen Produktion.MonographieDG1303EntsorgungAbfallwirtschaftSonderabfallGewerbeabfallAbfallmengeAbfallverwertungAbfallbeseitigungAbfallrechtImmissionsschutzrechtVerursacherprinzipRechtsprechungEuroparechtProduktionsverfahrenKreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzProduktverantwortungAbfallvermeidungEntsorgungsverfahrenAbfallkatalog