Pawelzyk, Hans1981-01-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251979https://orlis.difu.de/handle/difu/470500Durch den Zusatz zum § 6 Abs. 4 BBauG (neue Fassung) bezüglich der fristgerechten Genehmigungserteilung für Bauleitpläne, haben sich Unklarheiten über die Fristbestimmung, den Fristbeginn und das Fristende ergeben. Diese Rechtsunsicherheit resultiert aus der Tatsache, dass Gemeinden und Genehmigungsbehörden die Genehmigungsfrist unterschiedlich interpretieren und das BBauG nichts darüber aussagt, wie die Gemeinde erfährt, wann Genehmigungsfristen abgelaufen sind oder als erteilt gelten. Der Autor beschreibt die Schwierigkeiten, die sich aus der Erweiterung des § 6 BBauG ergeben haben und gibt Anregungen zur Verbesserung dieser Regelung. zaRechtBundesbaugesetzParagraph 6FristBauleitplanungGenehmigungsfristFristbeginnFristendeRechtsunsicherheitInterpretationAuslegungGemeindeGenehmigungsbehördeBauleitplanung und Genehmigungsfrist.Zeitschriftenaufsatz051584