Zoellner, Dieter1988-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/543001Der bayerische VGH hat auf einen Normenkontrollantrag hin erstmals geprüft, ob eine Bebauungsplanung in gemeindefreien ("ausmärkischen") Gebieten zulässig ist (Beschluss v. 10.12.1985, BayVbl. 1986, 432). Die Abhandlung setzt sich mit dieser Rechtsfrage ebenfalls auseinander und teilt weder Ergebnis noch Begründung der ergangenen Gerichtsentscheidung. Nach Auffassung des Autors können staatliche Landratsämter, die im ausmärkischen Bereich die gemeindlichen Hoheitsbefugnisse ausüben, mangels Autonomie keine Satzungen im Rechtssinne erlassen. Einer behördlichen Bebauungsplanung in Verordnungsform stehe für gemeindefreies Gebiet die Sonderregelung des Artikel 56 Abs. 1 LStVG entgegen; Darüber hinaus fehle insoweit ein hinreichend bestimmter Rechtsetzungsauftrag an die Exekutive. Das Bundesbaugesetz/Baugesetzbuch lege Planungsträger und Rechtsetzungsform von Bebauungsplanungen abschließend fest. Für gemeindefreies Territorium seien diese bundesrechtlichen Vorgaben nicht erfüllbar. (-y-)BauleitplanungBebauungsplanGemeindeGemeindegrenzePlanungskompetenzSatzungGemeindefreies GebietSatzungshoheitBaugesetzbuchRechtBebauungsplanungBauleitplanung im gemeindefreien Gebiet?Zeitschriftenaufsatz130464