Scheuer, Franz1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478087Der Antragsteller wandte sich mit einer Popularklage gegen eine Verordnung des LRA, nach der das Befahren, Betreten und Baden mehrerer Seen bzw. Uferbereiche weitgehend eingeschränkt wurde. Dies sei eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechtes auf Erholung gegenüber dem Naturschutz. Das Gericht weist die Klage ab. Wegen vielfach vorhandener Schäden an Seen durch Erholungsnutzung sei die Maßnahme gerechtfertigt. csRechtNaturschutzUmweltErholungLandschaftBetretungsrechtRechtsprechungRecht auf Erholung - Anforderungen eines wirksamen Naturschutzes.Zeitschriftenaufsatz059472