Hönes, Ernst-Rainer2010-02-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/169463Kulturlandschaftsschutz ist populär, solange jeder seine Vorstellungen vom Mensch-Natur-Verhältnis verwirklicht sieht. So hat das Bundesnaturschutzgesetz 2009 den Schutz der "historischen Kulturlandschaften" auf die "historisch gewachsenen Kulturlandschaften" reduziert, während das Raumordnungsgesetz 2008 den Begriff auf "historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften" erweitert hat. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln Aspekte des Kulturlandschaftsschutzes, können aber die Erhaltung der historischen Kulturlandschaften allein nicht immer durchsetzen. Dies zeigt die Streichung des seit 2004 in die Welterbeliste eingetragenen Dresdner Elbtals. Mit der Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention könnte das Recht der historischen Kulturlandschaften nachhaltig verbessert werden.Zum Recht der historischen Kulturlandschaften.ZeitschriftenaufsatzDM10020230DenkmalschutzKulturlandschaftLandschaftsschutzDenkmalschutzgesetzEuroparechtLandschaftskonventionGesetzgebungskompetenzDenkmalschutzrecht