Ziswiler, Hans Ulrich1995-08-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/101346Die Demokratisierung des Schweizer Kantons Aargau zwischen 1830 und 1885 erfolgte stufenweise. Die beiden wichtigsten Stufen bildeten die Verfassung von 1852, die die Gesetzesänderung auf Volksinitiative, das Recht zur Abberufung des Großen Rates (Legislative), den Ausschluß von Beamten aus demselben und eine erweiterte Verfassungsinitiative vorsah, sowie die Einführung des obligatorischen Gesetzesreferendums im Jahre 1870. Grundlage dieser Schritte war die Verfassung von 1831 gewesen, die den Grundsatz der Volkssouveränität aufstellte und Wahlhindernisse wie den Vermögensnachweis abschaffte. Nach 1870 verlor das demokratische Anliegen an Schwungkraft, was sich an der 1885er Revision der Verfassung zeigte, die zwar soziale Fortschritte, aber auch demokratische Rückschritte mit sich brachte. lil/difuDie Demokratisierung des Kantons Aargau zwischen 1830 und 1885.Graue LiteraturS95220046DemokratieDemokratisierungGesetzgebungVerfassungsrechtLandesgeschichteVerfassungsgeschichteKantonVolksrechtStaatsrechtVerfassungsänderung