Battis, Ulrich2000-09-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251999https://orlis.difu.de/handle/difu/77715Durch das am 1.1.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung wurde das BauGB in ganz Deutschland vereinheitlicht und fortentwickelt. Beide deutsche Gesetzgebungsebenen haben gemeinschaftsrechtliche Vorgaben vornehmlich aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsrecht umgesetzt. Diesem Europäisierungsprozess hat sich das Städtebaurecht mit § 1 a BauGB bewusst geöffnet. Zugleich wurde das RaumordnungsG ergänzt bzw. neugefasst, was nicht zuletzt im Hinblick auf die Raumordnung in der Europäischen Gemeinschaft und im größeren europäischen Raum geschehen ist. Mit der Zielsetzung, das Verfahrensrecht zu deregulieren und zu privatisieren sowie die Ökologisierung gesetzlich zu fixieren, haben die Länder ihre Bauordnungen sehr unterschiedlich umgestaltet. Für das Studium im Pflichtfach Baurecht sind die Kapitel über die Bauleitplanung, die städtebauliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie das Bauordnungsrecht und die Nachbarklage im Rahmen des gerichtlichen Rechtsschutzes unverzichtbar. Das Raumordnungsrecht, die Sicherung und Verwirklichung der Bauleitplanung sowie das Besondere Städtebaurecht sind gleichfalls berücksichtigt. difuÖffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht. 4., neubearb. Aufl.MonographieDW6324BaurechtBauprojektBauleitplanungStädtebaurechtBauordnungsrechtRaumplanungsrechtRechtsschutzRaumordnungsrechtBaugesetzbuch (BauGB)Zulässigkeit