Scheuer, Franz1981-01-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/469733Durch Planfeststellungsbeschluss vom 21.11.1972, stellte die Stadt Solingen den Plan für den Neubau der Viehbachstr. nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes fest. Die Kläger, deren Grundstücke teilweise von der neuen Straße in Anspruch genommen wurden, erhoben Einspruch gegen die Straßenplanung, so dass es zu einer Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses kam. Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Beitrag gibt Auszüge der Urteilsbegründung des OVG Münster vom 10.1.1977 wieder. zaRechtVerkehrLandstraßenbauPlanfeststellungsbeschlussAnfechtungLandesstraßengesetzBundesfernstraßengesetzRechtsprechungUrteilsbegründungAnfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Landstraße. OVG Münster, Urteil vom 10. 1.1977 - IX A 1481/75.Zeitschriftenaufsatz050692