Wanhoff, Werner1984-03-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/504320Das Ziel des Gesetzgebers, das die Gutachterausschüsse bei der Wertermittlung von Grundstücken gemäß § 136 BBauG auf die Preisentwicklung regulierend einwirken, hat sich nicht erfüllt. Nach Auffassung des Autors sollte deshalb die Aufgabenzuweisung nach § 136 BBauG entfallen oder aber reduziert werden, da die Gutachterausschüsse nicht besser als private Sachverständige arbeiten. rhRechtBodenrechtGrundstückWertermittlungsvorschriftBundesbaugesetzWertermittlungParagraph 136"Privatisierung" der Wertermittlung von Grundstücken.Zeitschriftenaufsatz086844