Kern, PatrickKiesel, Thomas2019-08-162020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/255785Das fossil-nukleare Zeitalter soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben hat der Gesetzgeber mit dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" dafür eine Grundlage geschaffen. In § 1 EEG hat die Bundesregierung Ziele definiert, die einen Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch von 40 bis 45 % bis zum Jahr 2025 vorsehen. Bis zum Jahr 2050 soll dieser Anteil auf mindestens 80 % ansteigen. Im ersten Halbjahr 2018 wurde mit 36 % zwar erstmals mehr Energie durch erneuerbare Energie gewonnen, als durch Kohleenergie, die mit 35 % zu Buche schlug, jedoch ist es bis zu den gewünschten 80 % noch ein weiter Weg. Die Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbaren Energien müssen also weiter erhöht werden. Derzeit beträgt der Anteil der Solarenergie rund 6 %. Wenn dieser Anteil erhöht werden soll, müssen neben den herkömmlichen Dachflächen auch Freiflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden. Da Freiflächenanlagen im Vergleich zu Dachflächenanlagen ein deutlich höheres Investitionsvolumen aufweisen, soll im Aufsatz aufgezeigt werden, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und für welche Zielgruppe - u.a. Kommunen - sie sich eignen.Finanzierungsmodelle von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.ZeitschriftenaufsatzDM19081215PhotovoltaikanlageFreiflächeFreianlageFinanzierungsmodellÖffentliche Förderung