1998-09-092020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519980942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/44621In einer am Hang verlaufenden Straße war ein Regen- und Abwasserkanal verlegt. Nach starken Niederschlägen, die von der Kanalisation nicht mehr bewältigt werden konnten, überflutete das Wasser zunächst die Straße, gelangte von dort auf ein tiefer gelegenes Hausgrundstück und drang durch die Lichtschächte in den Keller des Hauses ein. Der Hauseigentümer nahm die Stadt auf Ersatz des Überschwemmungsschadens in Anspruch, weil die Kanalisation unzureichend dimensioniert gewesen sei, da bei ihrer Erstellung nur von der in einem Jahr zu erwartenden jeweils sporadisch höchsten Regenmenge (Berechnungsregen) ausgegangen worden sei. Das Landgericht wies die Schadenersatzklage ab, in der Berufungsinstanz hatte sie Erfolg; die Revision der Stadt wurde zurückgewiesen. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.1997 - III ZR 52/97 - Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen (EBE/BGH) 1998 Nr.8 S.59. difuErsatz für Überflutungsschäden infolge unzureichender Kanalisation.ZeitschriftenaufsatzDC0473RegenwasserabflussNiederschlagAbwasserkanalEntsorgungSchadenersatzÜberflutungNiederschlagswasserRegenwasserkanalisationKanalnetzberechnungDimensionierung