Kickartz, Peter1985-12-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/518101Die Arbeit befaßt sich mit einer Problematik aus dem Bereich des polizeirechtlichen Gefahrenbegriffs: Im Polizeirecht ist das Wort der "Anscheinsgefahr" bekannt. Bei "Anscheinsgefahr", so meint man, kann sich die Polizei der Befugnisse zu Eingriffen bedienen, die ihr die polizeirechtlichen Generalermächtigungen zur Verfügung stellen. Eine Anscheinsgefahr soll dann gegeben sein, wenn die Aussicht eines Schadenseintritts überhaupt nicht vorliegt, sich der Sachverhalt aber einem objektiven Beobachter so darstellt, als bestünde eine Gefahr. Ein vorläufiges Eingreifen bei Anscheinsgefahr ist bei zwei Situationen anerkannt: Ein Vorgang läuft ab, der bei einem objektiven Beobachter, der die Hintergründe nicht kennt, den Eindruck erweckt, daß ein Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht. Und: Es besteht der Verdacht einer Gefahr. Die Generalklausel deckt hier Maßnahmen, die der Aufklärung dienen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt. Der Autor kritisiert den Begriff "Anscheinsgefahr" als irreführend und versucht, ausgehend von Fallmaterial, die Fallgruppen zu lösen, die gemeinhin mit dem Wort "Anscheinsgefahr" bezeichnet werden, weil ihre Probleme mit dem einfachen Gefahrenbegriff nur schwer oder nicht hinreichend gelöst werden können. chb/difuPolizeirechtGefahrenabwehrErmittlungEinstweilige AnordnungRazziaStrafrechtVerwaltungsrechtPolizeiRechtVerwaltungErmittlungsmaßnahmen zur Gefahrerforschung und einstweilige polizeiliche Anordnungen. Das Vorfeld der Polizeigefahr - Gefahrenabwehr.Monographie101206