Salje, Peter1994-03-072020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261993https://orlis.difu.de/handle/difu/97993Das Gesetz über die Umwelthaftung, in Kraft getreten am 1.1.1991, führte eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Betreiber bestimmter umweltbeeinträchtigender Anlagen ein und brachte so die dringend erforderliche Erweiterung der Haftung nach §14 Abs.2 BImSchG bzw. §906 Abs.2 Satz 2 BGB. Das Gesetz enthält neben dem Anlagenkatalog vor allem auch Regelungen über die Feststellung der Ursächlichkeit, über Auskunftsansprüche, Haftungshöchstgrenzen, Deckungsvorsorge usw. Der Kommentar erläutert eingehend und praxisnah die einzelnen Vorschriften des Umwelthaftungsgesetzes.Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Zusammenwirken der Gefährdungshaftung nach dem UmweltHG mit den privatrechtlichen Vorschriften über die deliktische Haftung und über nachbarrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche sowie den öffentlich-rechtlichen Regelungen etwa des Bundes- Immissionsschutzgesetzes. Im Anhang sind die verschiedenen dem UmweltHG vorausgegangenen Entwürfe sowie der Entwurf der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Umwelthaftpflichtversicherung abgedruckt. difuUmwelthaftungsgesetz. Kommentar.MonographieS94020006HaftpflichtversicherungNachbarrechtImmissionsschutzUmweltschutzGesetzgebungGefährdungshaftungPrivatrechtAbwehranspruchErsatzanspruchKommentarUmwelthaftungsgesetzHaftungsgesetz