Peterle, Martin2012-07-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/146744Seit Abfälle als Wertstoffe erkannt wurden, die sich lukrativ vermarkten lassen, ist das Müll-Einsammeln von Interessengegensätzen geprägt. Gewerbliche Abfallsammler und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben ihren Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht getragen. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft tritt, sind die Überlassungspflichten für Abfälle neu geregelt.Interessenkonflikte geregelt. Gewerbliche Abfallsammler müssen zuverlässig sein.ZeitschriftenaufsatzDH19291EntsorgungAbfallAbfallwirtschaftAbfallverwertungRecyclingGemeindeunternehmenPrivatwirtschaftAbfallrechtNeuordnungKreislaufwirtschaftsgesetzWertstofftonneAbfallsammlungÜberlassungspflicht