Gumboldt, Nico1999-11-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251998https://orlis.difu.de/handle/difu/76274Eingriffsbefugnisse spezialgesetzlicher Regelungen sind von ihrer Konstruktion her auf die Abwehr von Gefahren ausgelegt. Die Feststellung und Erforschung der Sachverhalte, bei deren Vorliegen Eingriffe möglich sind, obliegt den Behörden. Die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit ebenso wie die des erlaubten Umfangs derartiger Maßnahmen ist umstritten. Bei den Alttasten sind auf Landesebene spezielle Altlastengesetze geschaffen oder bestehende Gesetze ergänzt worden. Eine Klärung der Zulässigkeit ist auch deshalb von Bedeutung, weil mit dieser Frage zugleich eine Entscheidung über die Tragung der Kosten derartiger Maßnahmen getroffen werden kann. Die Untersuchung geht aus vom Amtsermittlungsgrundsatz, bevor eine Darstellung des Verhältnisses der Erforschung zur Abwehr sowie eine Abgrenzung der Bereiche erfolgt. Im Fortgang werden die in Frage kommenden Rechtsgrundlagen im Hinblick auf ihre Tatbestandsvoraussetzungen und ihren zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich untersucht. Danach wird überprüft, ob sich im Wege der im Gesetz teilweise vorgesehenen oder von der Rechtsprechung anerkannten vorläufigen Handlungsformen der Verwaltung eine Zulässigkeit der Gefahrerforschungseingriffe ergibt. Abschließend wird die geplante bundeseinheitliche Regelung betrachtet und bewertet. goj/difuDie Gefahrerforschung im Altlastenbereich. Eine Untersuchung nach bayerischem Landesrecht und Bundesrecht.Graue LiteraturDW4871EntsorgungUmweltbehördeGefahrenabwehrKostenAltlastAltlastensanierungErmittlung