1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/532883Zum Fehlen des berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit einer beabsichtigten oder anhängigen Schadenersatzklage. (Hier Zurückstellung eines Baugesuchs). Die Gemeinde darf unter bestimmten Voraussetzungen - nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 BBauG - ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der Trasse einer Bundesfernstraße einleiten, die sie als Alternative zu einer im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren in Aussicht genommenen oder festgestellten Trasse bevorzugt. (-z-)StraßenplanungFernstraßenplanungBauplanungBundesbaugesetzSchadenersatzKlageRechtsprechungBauplanungsrechtBebauungsplanverfahrenBaugesuchRückstellungVerwaltungsaktBVerwG-UrteilRechtPlanungsrechtBauplanungsrecht - Zurückstellung des Baugesuchs bei einer Fernstraßenplanung. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO, §§ 1 Abs.3, i ABs.1 Nr.11, 22-26, 15 Abs.1 BBauG; § 17 Abs.3 FStrG. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.Oktober 1985 - 4 C 21.80 - Hessischer VGH.Zeitschriftenaufsatz120016