1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/566811Ein Vorhaben, das sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kann gleichwohl das Ortsbild beeinträchtigen. Daß ein neues Bauwerk das Ortsbild i.S. von § 34 I 2 BauGB beeinträchten kann, auch wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 I 1 BauGB einfügt, ergibt sich mit aus dem systematischen Verhältnis dieser beiden Vorschriften. (-y-)BaugenehmigungBebauungRechtsprechungOrtsbildBauvorhabenStädtebauliche EinordnungBVerwG-UrteilBeschlussBaugesetzbuchRechtBebauungsplanungBauGB § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2; BVerwG, Beschluß v. 16.07.90 - Az.; 4 B 106.90 - VGH Mannheim.Zeitschriftenaufsatz154790