Arras, Hartmut E.1993-01-182020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619910303-2493https://orlis.difu.de/handle/difu/12602Der Raumordnungsbericht 1991 erfüllt nicht den Anspruch, der in ihm formuliert wird: Er vermittelt kein Gesamtbild der räumlichen Situation der neuen Bundesrepublik Deutschland und geht nicht auf Zusammenhänge zwischen den dargestellten Themenbereichen ein. Unklar bleibt, was das Kabinett mit der Annahme des Berichts beschlossen hat. Dringend sind - angesichts der veränderten Lage in Deutschland, durch die europäische Einigung, aber auch durch die Veränderungen in Osteuropa - Ansätze für ein neues Leitbild zur Raumordnung gefordert. Isolierte Zustandsbeschreibungen verschiedener Funktionsbereiche reichen nicht aus. Der Raumordnungsbericht sollte sich damit intensiver beschäftigen. Um dies zu erreichen, erscheint es notwendig, den Auftrag zum Raumordnungsbericht neu zu fassen und gleichzeitig die Form seiner Erarbeitung zu verändern. Im Vordergrund sollte nicht ein Bericht, sondern ein gemeinsamer Lernprozeß im verunsicherten Feld der Raumordnung stehen. Vorgeschlagen wird ein "Rat für Raumordnung", dessen fünf bis sieben Mitglieder sich in bezug auf Werthaltung, berufliche Hintergründe und regionale Verankerung heterogen zusammensetzen. Er hat die Aufgabe, unterschiedliche räumliche Leitbilder zu entwickeln und daraus ableitbare Wirkungen aufzuzeigen. Die Übergabe des Berichts soll die Bedeutung der Raumordnung widerspiegeln und nicht wie bisher an Medien und Öffentlichkeit vorbeigehen. - (n.Verf.)Es braucht einen neuen Auftrag für den Raumordnungsbericht und ein anderes Verfahren zu seiner Erarbeitung. Überlegungen zum Raumordnungsbericht 1991.Zeitschriftenaufsatz11208PlanungsgrundlagePlanungsmethodeBundesraumordnungsberichtPlanungsprozessRaumplanungsziel