Meyer, Corinna2002-10-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520013-9807379-2-6https://orlis.difu.de/handle/difu/72233Angesichts möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch erhöhte Ozonkonzentrationen sind die §§ 40 a bis 40 e, 62 a BImSchG als Ausfluss staatlicher Schutzpflichten vom Gesetzgeber nach lebhafter politischer Debatte beschlossen worden. Die Bundesländer, die die Ozonregelung als eigene Angelegenheit auszuführen haben, stellten bei der Vorbereitung der Umsetzung Ungereimtheiten, innere Widersprüche und Verständnisprobleme fest. In den angeordneten ministeriellen Verwaltungsvorschriften spiegelt sich ein uneinheitliches Gesetzesverständnis wider. Um einen rechtmäßigen und einheitlichen Gesetzesvollzug sicherzustellen, widmet sich die Arbeit in einem Hauptabschnitt der Rechtsanwendung. Ferner wird die Ozonregelung aus verfassungsrechtlicher Sicht beurteilt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob dem Übermaßverbot Rechnung getragen wurde. Schließlich setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, ob als Rechtsgrundlage zur Bekämpfung erhöhter Ozonwerte ausschließlich die §§ 40 a bis 40 e, 62 a BImSchG in Betracht kommen oder ob auch andere Normen einschlägig sind. difuSommersmog - Rechtliche Instrumentarien zur Reduktion.Graue LiteraturDW10315UmweltschutzUmweltschutzrechtVerfassungsrechtImmissionsschutzKlimaUmweltbelastungSmogSommersmogOzonReduktion