2004-03-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/136228Nichtamtliche Leitsätze: 1. Das mit der Bauleitplanung verfolgte Ziel, für die im Bebauungsplan festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiete in der Nachbarschaft einer Altenpflegeeinrichtung nur nichtstörende Betriebe zuzulassen, widerspricht der allgemeinen Zweckbestimmung von Gewerbegebieten und verletzt das Abwägungsgebot. 2. Bei der Festsetzung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl von 2,4 für ein Sondergebiet für "Hotel und Zwecke der Altenpflege und -fortbildung" muss die Gemeinde im Rahmen der Abwägung besonders berücksichtigen, dass das Sondergebiet stark von Wohnnutzung geprägt ist. difuBayVGH, Urteil vom 14.5.2003 Az. 14 N 98.3741 (rechtskräftig). Normenkontrolle, Bebauungsplan.ZeitschriftenaufsatzDG3095BaurechtBebauungGewerbegebietNutzungsartImmissionsschutzLärmschutzSchallschutzGrenzwertNachbarrechtWohnnutzungAlteneinrichtungGerichtsentscheidung