Roller, GerhardGebers, BettyFühr, Martin1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940722-5474https://orlis.difu.de/handle/difu/85328Ein im Auftrag der Stadt Heidelberg vom Öko-Institut Darmstadt erstelltes Gutachten stellt fest, daß in Bebauungsplänen für Neubauten Festsetzungen für den Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile getroffen werden können. Der Beitrag dokumentiert wesentliche Passagen des dritten Teils des Gutachtens, das bei der Stadt Heidelberg angefordert werden kann. Als Rechtsgrundlage kommt allein Paragraph 9 I Nr.24 4. Alt. BauGB in Betracht. Danach kann der Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Immissionen treffen. Untersucht werden die tatbeständlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Vorschrift, das Verhältnis zur Paragraph 9 I Nr.23 BauGB und Gesichtspunkte, die die planungsrechtliche Erforderlichkeit, das Abwägungsgebot und das Verhältnis zur Wärmeschutzverordnung betreffen. Die in einzelnen Bebauungspläne als Alternative festgesetzte Energiekennzahl für das Gebäude wäre, weil weiter gefaßt, der Festsetzung von K-Werten vorzuziehen. Allerdings stellt sich dabei die Frage der rechtlichen Zulässigkeit.Mit B-Plan Energie reduzieren. Gutachten zur rechtsverbindlichen Festsetzung eines erhöhten Wärmedämmstandards in Bebauungsplänen.ZeitschriftenaufsatzI94040101BebauungsplanWohngebäudeLuftreinhaltungEmissionImmissionsschutzWärmedämmungK-WertEnergieeinsparungFestsetzungRechtsgutachtenPlanungsrechtPlaninhaltRechtsgrundlage