Manz, Christian2019-11-192020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019https://orlis.difu.de/handle/difu/252601Werden öffentliche Aufträge zur Deckung bestehender Bedarfe seitens der öffentlichen Hand vergeben, so sind Bund, Länder, Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zumeist nicht allein hoheitlich tätig. Vielmehr handelt es sich im Zuge des öffentlichen Auftragswesens regelmäßig um privatrechtliche Verträge zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen, die Liefer-, Bau- und Dienstleistungen gegen Entgelt beinhalten, sodass diese Tätigkeit fiskalischer Natur ist. Ein großer Teil der Vergabefälle wird hierbei auf nationaler Ebene abgewickelt. Für die Durchführung europaweiter Vergaben sind die EU-Schwellenwerte entscheidend.Vergaberecht für die Städte und Gemeinden.ZeitschriftenaufsatzD1909190VerwaltungsrechtVergaberechtGemeinde