1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/566917Wird nach endgültiger Herstellung einer Anbaustraße und dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten eine von der Straße abzweigende befahrbare Stichstraße angelegt, ist diese Stichstraße (Sackgasse), sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind, unabhängig von ihrer flächenmäßigen Ausdehnung eine beitragsfähige Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG. (-z-)ErschließungsrechtErschließungsanlageStraßeErschließungsbeitragRechtsprechungBVerwG-UrteilStichstraßeSackgasseRechtBundesbaugesetzKommunales Abgabenrecht; Erschließungsbeitragsrecht, Beitragsfähige Anbaustraße, Merkmal der Selbständigkeit bei einer solchen Anlage; BVerwG, Urteil v. 18.05.90 - Az.; 8 C 80.88.Zeitschriftenaufsatz154896