Erdt, Tom Joachim1999-12-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519973631313306https://orlis.difu.de/handle/difu/76503Vor dem Hintergrund der Entwicklung des deutschen Umweltrechts im allgemeinen und des Gewässerrechts im besonderen, wird die Bedeutung des Tatbestandmerkmals "unbefugt" des §324 des Strafgesetzbuches untersucht. Nach eingehender Untersuchung der Literatur und Rechtsprechung, kommt der behördlichen Befugnis die Funktion eines Rechtfertigungsgrundes mit der Folge einer weitgefaßten Amtsträgerhaftung zu. Nachdem der Autor die andere weit verbreitete Auffassung, daß die Unbefugtheit des Handelns zum Tatbestand der Norm gehöre kritisch überprüft, kommt er zu dem Ergebnis, daß sich eine Neuorientierung des Merkmals unbefugt als objektive Bedingung der Strafbarkeit, als notwendig erweist. Dies hätte jedoch eine erhebliche Beschränkung der Amtsträgerhaftung zur Folge. kirs/difuDas verwaltungsakzessorische Merkmal der Unbefugtheit in § 324 StGB und seine Stellung im Deliktsaufbau.MonographieDW5101UmweltschutzUmweltschutzrechtStrafrechtHaftungTrägerschaftHaftung