Maywald, Jörg2013-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140943-4992https://orlis.difu.de/handle/difu/261184Am 20. November 2014 wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) 25 Jahre alt. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im besonders aus deutscher Sicht symbolträchtigen Jahr 1989 und der darauf folgenden beinahe weltweiten Ratifizierung verbindet sich ein globaler Schutz der Kinderrechte. Dabei ist Kinderrechtsschutz weit mehr als Kinderschutz: Es geht um die Anerkennung jedes Kindes als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung umfassender Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte.Das Kind als Rechtsträger. 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - eine Zwischenbilanz.ZeitschriftenaufsatzDMR140277GesetzgebungInternationales RechtKindSchutzRechtsschutzPartizipationKindertagesstätteSchuleUN-KinderrechtskonventionUmsetzungRechtsanspruchKinderrechtBeteiligungsrechtAnerkennungHandlungsbedarfBenachteiligtenförderung