Hölder, Harald Andreas1999-10-052020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261998https://orlis.difu.de/handle/difu/76237Am Beispiel des Landtages von Baden-Württemberg zeigt sich, dass der europäische Integrationsprozess eine ernstzunehmende Bedrohung für die verbleibenden Kompetenzen des Landesparlaments darstellt. Diese Entwicklung kann nicht durch Abschottung aufgehalten werden, sondern fordert zu einer offensiven Teilnahme des Landtages sowohl an der innerstaatlichen Meinungsbildung als auch an den Tätigkeiten der europäischen Institutionen heraus. Derzeit ist fast ausschließlich die Landesregierung, nicht aber das Landesparlament in Angelegenheiten der EU involviert. Dies liegt zum Teil auch an der eigenen Passivität. Die innerstaatliche Beteiligung der Landesparlamente sollte durch die Neuschaffung eines eigens eingerichteten Länderorgans gefördert werden. Im Landesparlament bedarf es der Einrichtung eines Europaausschusses und eines Europareferates, die auch die Möglichkeit haben sollten, vom Landesinformationsbüro in Brüssel Informationen zu bekommen. Zur Durchsetzung der Rechte und auch zur Rückerlangung von Kompetenzen sollte den Landtagen ein Antragsrecht vor dem Bundesverfassungsgericht eingeräumt werden. lil/difuDer Landtag von Baden-Württemberg in der Europäischen Union.MonographieDW4834GesetzgebungLandtagInstitutionengeschichteLandesregierungKompetenzIntegrationEuroparechtZukunftEUHoheitsrechtAusschussKompetenzverlust