Huber, VerenaFleckenstein, KatjaBergmann, SandraWaldner, Hans-Martin2019-08-162020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019https://orlis.difu.de/handle/difu/255686Um den guten ökologischen Zustand an den Gewässern in Baden-Württemberg zu erreichen, wie es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich festlegt, müssen diese vor allem in ihrer Struktur naturnaher gestaltet werden. Diese Aufgabe obliegt nach Wassergesetz Baden-Württemberg den Trägern der Ausbau- und Unterhaltungslast. An den Gewässern I. Ordnung (G.I.O.) ist dies das Land, an Gewässern II. Ordnung (G.II.O.) sind dies die Gemeinden.Land erarbeitet im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Planungsgrundlagen für kommunale Gewässerstrukturmaßnahmen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg.ZeitschriftenaufsatzDM19072941UmweltschutzGewässerschutzWasserrahmenrichtlinieUmsetzungGewässerstrukturFließgewässerUmbauNaturnäheGewässerökologieWasserkörperUnterhaltungZuständigkeitBundeslandGemeinde