Seeber, Ekkehard1980-01-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251975https://orlis.difu.de/handle/difu/443686Die 87 bekanntgewordenen Oldenburger Bauernbriefe sind keine Weistümer im engeren Sinne, sondern enthalten das in den Bauerversammlungen vereinbarte oder gemachte Recht zur Regelung aller dörflich-genossenschaftlichen Angelegenheiten; aus der genossenschaftlichen Vereinbarung wurde gewissermaßen eine im heutigen Sinne öffentlich-rechtliche Dorf- oder Ortssatzung.Für Oldenburg kann eine weitgehende Kontinuität des Bauerrechts festgestellt werden; das Selbstverwaltungsrecht wurde weder durch den beginnenden Absolutismus noch zur Zeit der dänischen Herrschaft durch höchstobrigkeitlichen Einfluß wesentlich verändert.Die Bauerbriefe zeigen ferner, daß die Bauerschaft nicht nur ein durch die wirtschaftlichen Bedingungen und Interessen ihrer Einwohner geprägter Verband war; gerade die schiedsrechtlichen Funktionen und Rechte der Bauerversammlungen wie auch die Zwangsmittel zur Durchsetzung der gemeinsamen Vereinbarungen zeigen, in wie starkem Maße das Selbstverwaltungsrecht auf das ,,friedliche und schiedliche Zusammenleben'' der Dorfgenossen ausgerichtet war.BauernrechtBauerbriefSelbstverwaltungRechtsgeschichteVerwaltungsrechtKommunalverfassungRechtGeschichteVerwaltungDie Oldenburger Bauerbriefe. Untersuchung zur bäuerlichen Selbstverwaltung in der Grafschaft Oldenburg von 1580 bis 1810.Monographie019377