2003-06-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252003https://orlis.difu.de/handle/difu/128101In Oktober 2001 legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzentwurf zur Regelung der in der DDR nicht erfüllten Entschädigungsansprüche aus Enteignung vor. Da der Gesetzentwurf nicht mehr in das parlamentarische Verfahren der letzten Legislaturperiode eingebracht wurde, wird jetzt ein weiterer Anlauf unternommen. Das BMF legte den Vorentwurf eines "Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz)" vor. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das verschiedene Bereiche der offenen Vermögensfragen in den neuen Ländern betrifft. Für die Wohnungsunternehmen von besonderer Bedeutung sind zum einen die in Artikel 4 des Gesetzes, das nunmehr DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz lauten soll, vorgesehene Regelungen zur Problematik der bei der Enteignung zu DDR-Zeiten "steckengebliebenen Entschädigungen". Zum anderen soll in Artikel 3 eine Änderung des Vermögensgesetzes vorgenommen werden für die Fälle, in denen Anträge auf Wiederaufgreifen unanfechtbarer insbesondere anlehnender Restitionsbescheide wegen Änderungen der Sachlage nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gestellt werden. difuVorentwurf eines Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes.ZeitschriftenaufsatzDC3769FinanzwesenEigentumEnteignungEnteignungsentschädigungGesetzentwurfEigentümerWohnungsunternehmenAlteigentümerEntschädigungsanspruchRückforderungsregelungDeutsche Einheit