Hönes, Ernst-Rainer2012-10-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/175272Nach überkommener Auffassung ist Denkmalschutz primär Staatsaufgabe, denn Staat und Gemeinden haben nach Art. 141 Abs. 2 BV die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen. Der Staat muss hierbei die internationalen und europäischen Vorgaben zum Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz beachten und zu deren Umsetzung den rechtlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der Erhaltung, Pflege, Sicherung und gegebenenfalls der Rettung von Denkmälern, Ensembles, Stätten und Kulturlandschaften kann der Staat jedoch nicht allein erreichen. Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung dafür. Das Spektrum der freiwilligen Tätigkeiten ist dabei vielfältig und spiegelt die unterschiedlichen Interessenlagen und Bedürfnisse der Bürger. Die Kräfte müssen gebündelt werden. Vom Denkmalnetz Bayern können dazu neue Ideen und Herangehensweisen zur Rettung von Denkmälern eingebracht werden, denn Engagement und Kreativität der Allgemeinheit sind beim Denkmalschutz gefragt.Initiativen zur Rettung von Denkmälern in Bayern.ZeitschriftenaufsatzDM12091220DenkmalschutzDenkmalpflegeÖffentliche AufgabeBaudenkmalDenkmalBürgerschaftliches EngagementFreiwilligkeitSchutzgutDenkmalschutzrechtStädtebaulicher DenkmalschutzKulturerbe