Marquardt, Britta2003-11-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/128367Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom 18.2.2003 (Az: 1 ABR 2/02) entschieden, inwieweit der Bereitschaftsdienst (von Krankenhauspersonal und Rettungsdienst) in Deutschland als Arbeitszeit zu werten ist und hat diese Frage grundsätzlich positiv beantwortet. difuBereitschaftsdienst als Arbeitszeit.ZeitschriftenaufsatzDC4035KrankenhausArbeitszeitArbeitsrechtRechtsprechungGerichtsentscheidungBegriffsbestimmungEG-RichtlinieArbeitszeitgesetzArbeitszeitrichtlinieBereitschaftsdienstEinsatzbereitschaftKrankenhauspersonalArztRettungsdienst