Marquard, Lennart2020-12-122020-12-122022-11-252020-12-122022-11-2520200943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/579119Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen ist geprägt durch die Privilegierung der Anlagen im Außenbereich einerseits und deren Begrenzung durch Konzentrationsflächenausweisungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andererseits. Die an letztere von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen stellen die Planungsträger vor erhebliche Herausforderungen. Das vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Planungskonzept und seine Auswirkungen werden in diesem Beitrag näher untersucht und kritisch gewürdigt. Hierbei stellt sich heraus, dass es im Ergebnis zwar kaum zu überzeugen vermag, die gesetzliche Regelung an sich aber bereits strukturellen Schwächen unterliegt. Schließlich sollen daher die Perspektiven des Planvorbehalts unter Heranziehung der aktuellen Änderungspläne der Bundesregierung, gerade auch im Hinblick auf die Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB, betrachtet werden.Windenergieplanung ins Ungewisse: § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Auslaufmodell?Zeitschriftenaufsatz2280541-21139314-2WindenergieanlagePlanungsverfahrenBaugesetzbuchAußenbereichPrivilegiertes VorhabenAbstandsregelungKonzentrationszonePlanvorbehaltLänderöffnungsklausel