1986-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/521830Ein Vertrag, den die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern in einem Gebiet zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse für die Erschließung und Bebauung des Gebiets abschließt (sog. freiwillige Umlegung), ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Ein Vertrag über eine "freiwillige Umlegung" ist nicht deshalb nichtig, weil die Beteiligten neben einem Flächenabzug eine Geldleistung der Eigentümer zur Deckung von Umlegungskosten vereinbart haben. (-z-)BaulandUmlegungVertragEigentümerGemeindeBundesbaugesetzRechtsprechungBaulandumlegungUmlegungsverfahrenFreiwilligkeitGrundstückseigentümerÖffentlich-rechtlicher VertragGeldleistungZulässigkeitBVerwG-UrteilBodenrechtBodenordnungsrecht - Freiwillige Baulandumlegung als öffentlich-rechtlicher Vertrag. §§ 45, 56 Abs.2, 57, 58, 59 Abs.4 Nr.1, 72 und 78 BBauG. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 24.80 - VGH Baden-Württemberg.Zeitschriftenaufsatz105036