Dörig, Harald2005-11-072020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620050012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/129457Türkische Staatsangehörige genießen in der Europäischen Gemeinschaft einen erhöhten Ausweisungsschutz. Die Grundlagen hierfür ergeben sich aus dem bereits am 12.9.1963 in Ankara unterzeichneten Abkommen über die Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei (AssAbk) und den zu seiner Ausführung erlassenen ergänzenden Rechtsakten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat die Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger nach diesen Rechtsakten zunehmend präzisiert und nunmehr in zwei Urteilen vom 7.7.2005 bedeutsame Zweifelsfragen geklärt. difuErhöhter Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige. Zugleich Besprechung der Urteile des EuGH vom 7. Juli 2005 in den Sachen Dogan und Aydinli.ZeitschriftenaufsatzDC5125AusländerRechtsstellungAusländerrechtTürkeAufenthaltsrechtAusweisungsschutzAusweisungStaatsangehörigkeitEuGH-Urteil