Flitsch, Michael2000-03-152020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619983-428-09474-3https://orlis.difu.de/handle/difu/53856Der Begriff "funktionales Grundrechtsverständnis" wird dann benutzt, wenn Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geübt wird. Während sich die Diskussion im Kern zunächst um das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz dreht, weitet sich der Vorwurf eines funktionalen Grundrechtsverständisses immer mehr aus. Ausgehend von einem Urteil, in dem die Formel vom für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierenden Grundrecht der freien Meinungsäußerung geprägt wurde, dehnt sich die Diskussion in der juristischen Literatur auf den gesamten Bereich der Kommunikationsgrundrechte aus. Der Schwerpunkt der Auseinandersetzung liegt in der Klärung des Verhältnisses der Kommunikationsgrundrechte zum Demokratieprinzip. Der Autor nimmt die umstrittenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Tucholsky-Satz: "Soldaten sind Mörder" zum Anlass, die Auseinandersetzung um den Demokratiebezug der Kommunikationsgrundrechte bei dem Konflikt von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz zu diskutieren. Die Fragestellung ist: Inwieweit sich eine Funktionalisierung der Kommunikationsgrundrechte und damit unter Umständen eine Abkehr von der individualrechtlichen, vorstaatlichen und persönlichkeitsbezogenen Sicht der Grundrechte feststellen lässt? sg/difuDie Funktionalisierung der Kommunikationsgrundrechte.MonographieDG1050VerfassungsrechtGrundrechtKommunikationInformationDemokratiePresseRundfunkRechtsprechungKommunikationsmedienRundfunkrechtMeinungsfreiheitVersammlungsfreiheitNeue MedienDemokratieprinzip