Barnikel, Wilhelm1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/479709Unter den Begriff der Bebauung i.S. des § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1960/1976 fallen alle baulichen Anlagen, die § 29 S. 1 BBauG 1960/1976 erfüllen. Die Deckung der beiden Begriffe führt allerdings angesichts der Weite des Begriffs der "baulichen Anlage" dazu, dass das bodenverkehrsrechtliche Genehmigungserfordernis auch durch Baulichkeiten ausgelöst werden kann, die in ihrer geringfügigen Bedeutung kaum geeignet sind, ein bodenverkehrsrechtliches Kontroll- oder Lenkungsinteresse hervorzurufen. Eine Auseinandersetzung zu dem Urteil des BVerwG in NJW 1980, S. 304 f. rhRechtBodenrechtBodenverkehrsrechtBodenverkehrsgenehmigungBebauungDer Begriff der Bebauung im Bodenverkehrsrecht.Zeitschriftenaufsatz061107