Pawlytsch, Stephan2008-04-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/140588Am 1. Februar 2007 ist die überarbeitete Nachweisverordnung zum Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten. Sie sieht ein papierloses elektronisches Nachweisverfahren für die Verwertung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen vor. Mit der elektronischen Nachweisverordnung kann sofort begonnen werden. Ab 1. Februar 2011 gilt die elektronische Nachweisführung ohne Einschränkung. Damit wird die Elektronik zum festen Bestandteil der Entsorgungswirtschaft: Begleitscheine, Entsorgungsnachweise und Register müssen künftig elektronisch geführt und übermittelt werden. Für den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren wurden bundeseinheitliche Regelungen festgelegt. Außerdem wurde eine zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) eingerichtet. Die ZKS ist keine Behörde, sondern eine künftig von den Ländern betriebene DV-technische Einrichtung. Sie ist zentrales Element der elektronischen abfallrechtlichen Überwachung und stellt die Verbindung zwischen der Entsorgungswirtschaft und den zuständigen Behörden her. In dem Beitrag werden die Aufgaben der ZKS im Einzelnen beschrieben. Außerdem werden Hinweise darauf gegeben, welche Arbeitsschritte zur Einführung der elektronischen Nachweisführung in der Entsorgungswirtschaft notwendig sind. difuMit Bits & Bytes gegen die Papierflut. Elektronische Nachweisführung wird zur Pflicht.ZeitschriftenaufsatzDH13131EntsorgungAbfallAbfallwirtschaftAbfallrechtGesetzgebungAbfallbeseitigungAbfallverwertungAbfallartInformationstechnologieGefahrstoffNachweisverfahren