2014-04-282020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262012https://orlis.difu.de/handle/difu/221479Der Teilplan Windenergienutzung wurde von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe durch Beschluss der Regionalvertretung vom 9. Dezember 2011 aufgestellt und am 13. Juni 2012 durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung genehmigt. Mit der Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 2. Juli 2012 ist der Teilplan Windenergientzung rechtskräftig. Die neuen Ziele und Grundsätze des Teilplans Windenergienutzung lösen die regionalplanerischen Regelungen zur Steuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen des Regionalen Raumordnungsplans von 2004 ab. Somit kann der neue Plan seine Wirkung für einen koordinierten raum- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in der Region entfalten. Es sind 31 Vorrang- und 15 Eignungsgebiete mit einer Gesamtfläche von über 6200 Hektar ausgewiesen. Dies sind knapp über zwei Prozent der Fläche dieser Region. Damit bietet der Teilplan Windenergienutzung für die nächsten Jahre Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen, Investoren und Netzbetreiber bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen.Regionalplan Rheinhessen-Nahe, Teilplan Windenergienutzung.Graue LiteraturDM14040462RegionalplanungWindenergieanlageStandortRegionaler RaumordnungsplanWindenergienutzung