Edinger, Florian2016-10-252020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620160029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/226799Wer bestellt, bezahlt: Das ist der Kern des sogenannten Konnexitätsprinzips. Es ist in unterschiedlicher Form im Verfassungsrecht der Länder verankert und gibt den Kommunen einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn das Land ihnen kostenträchtige Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert. Streit herrscht darüber, ob der durch Bundesgesetz vorgegebene Ausbau der Kindertagesstätten (Kita) für die unter Dreijährigen unter das Konnexitätsprinzip fällt. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erstritten die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip. Dagegen wies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nunmehr entsprechende Anträge zurück. Der Beitrag kommentiert diese Entscheidung mit ihren Hintergründen und Folgen.Keine Vollkostenerstattung für den Kita-Ausbau. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verneint Erstattungsanspruch der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip.ZeitschriftenaufsatzDM16061619KindertagesstätteKostenFinanzierungGemeindeRechtsprechungKonnexitätsprinzipLandesverfassung