Schläger, Edwin2004-01-292020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620030340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/128502Nach Abschluss des Manuskripts hat der BGH (ZMR 2003, 653) am 14.5.2003 entschieden: Bei Formular-Kumulation von Schönheitsreparaturen - und Endrenovierungspflicht sind beide Klauseln unwirksam. Der BGH berücksichtigt nicht die "Gewohnheitsrechtsnähe" der mietseitigen Schönheitsreparaturenpflicht. Mehr Rechtssicherheit, weniger Gerechtigkeit? Nach dem Urteil des BGH vom 25.6.2003 (ZMR 2003, 729) macht der vertragliche Ausschluss der gesetzlichen Ratenzahlungsmöglichkeit die Kautionsvereinbarung nicht insgesamt unwirksam. Damit dürfte auch zum Problem "zu hohe Kaution bzw. Bürgschaft" Rechtssicherheit herbeigeführt sein, in diesem Fall in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeitsvorstellung des Beitrages. difuRechtssicherheit in Wohnraummietsachen? Ein alltäglicher Schönheitsreparaturen-Fall.ZeitschriftenaufsatzDC4170MietwesenMietvertragVermieterMieterRenovierungVerpflichtungUnterlassungSchönheitsreparaturRechtssicherheitGerechtigkeitWohnraummietrecht